Fachpraxis Dr. Xenia Bauß
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Schiefe Zähne sind kein Schicksal

In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr kieferorthopädisches Anliegen und Ihre persönlichen Vorstellungen. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Auf der Basis eines genauen Befunds stellen wir die Indikation für eine kieferorthopädische Therapie, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Moderne Technologien wie digitales Röntgen und computerbasierte Datenanalyse helfen uns, das medizinisch beste Behandlungskonzept zu entwickeln. Die anschließende Besprechung des Therapieplans und Ihre Akzeptanz bilden die Grundlage für ein erfolgreiches Ergebnis.

Fachpraxis für Kieferorthopädie in der List Kinder- und Erwachsenenbehandlung
Termine: 0511 / 62 60 11

Behandlung für Kinder und Jugendliche

Zähne und Kiefer stehen bei Kindern oft falsch. Das zu korrigieren, ist nicht nur eine Frage der Ästhetik. Ist die normale Kaufunktion beeinträchtigt, kann das langfristig zu Schädigungen an Kiefergelenken, Zähnen und dem Zahnhalteapparat führen. Eine kieferorthopädische Behandlung führt zu einer Verbesserung bzw. leistet Prophylaxe und wirkt sich auch ganzheitlich aus.

Frühprophylaxe
(ab ca. 4. Lebensjahr)

Mit Hilfe der Frühprophylaxe können wir sehr junge Patienten beim Abgewöhnen zahnschädlicher Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder Lippensaugen unterstützen. Bei rechtzeitiger Abgewöhnung kommt es meistens zu einer Abschwächung oder zu einem vollständigem Rückgang der Fehlstellung. Bei der Frühprophylaxe arbeiten wir häufig mit weiteren Spezialisten, zum Beispiel Logopäden, zusammen.

Frühbehandlung
(ca. 6.-9. Lebensjahr)

Bei Kindern mit ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen wie einem Kreuzbiss oder Platzmangel lässt sich mit relativ geringem Behandlungsaufwand eine spätere Zahnspangenbehandlung deutlich erleichtern oder sogar verhindern. Die Fehlstellung wird so korrigiert, dass sich das Gebiss im Verlauf des weiteren körperlichen Wachstums gut entwickeln kann.

Behandlung im Wechselgebiss
(ca. 10.-14. Lebensjahr)

Die Zeit des Zahnwechsels vom Milchgebiss zum bleibenden Gebiss geht mit einem intensiven körperlichen Wachstum einher – eine optimale Voraussetzung für Zahnbewegungen. Mit herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspangen werden Fehlstellungen der Zähne korrigiert, zudem wird die Gesichtsästhetik positiv beeinflusst. Mithilfe moderner, zum Teil unsichtbarer und schonender Materialien kann die Behandlung angenehm und effektiv gestaltet werden.

Behandlung im bleibenden Gebiss
(ab ca. 14. Lebensjahr)

Sind bei Jugendlichen alle bleibenden Zähne durchgebrochen, ist das Wachstum der Gesichtsknochen weitgehend abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Schwerpunkt einer kieferorthopädischen Behandlung vor allem auf der Korrektur von Zahnfehlstellungen. Neben der festen silberfarbenen Metallzahnspange bieten wir zahnfarbene Spangen sowie durchsichtige Kunststoffschienen („Invisalign“) oder innenliegende, unsichtbare Brackets an.

Und wer trägt die Kosten?

Seit 2002 müssen die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie gesetzlich versicherte Patienten nach „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“ einstufen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn die Fehlstellung der Zähne mindestens dem Schweregrad 3 entspricht.

Wir schreiben dann einen Heil- und Kostenplan, den wir bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bewilligt die Krankenkasse die Maßnahme, werden für das erste Kind 80 und für das zweite Kind 90 Prozent der Kosten übernommen. Die Eigenleistung von 20 bzw. 10 Prozent erstattet die GKV nur nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Bei Abbruch der Behandlung erfolgt keine Erstattung.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine „zweckmäßige und wirtschaftliche“ kieferorthopädische Versorgung. Moderne und zeitgerechte Materialien wie elastische Drahtbögen, verkleinerte oder selbstligierende Brackets und Ähnliches, die den Ablauf und das Ergebnis der Behandlung optimieren und den Tragekomfort erhöhen, werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auch ästhetische Leistungen wie zahnfarbene Brackets oder Maßnahmen zur Langzeitstabilisierung, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind von den Patienten selbst zu finanzieren.

Bei der privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung je nach Vertrag zum Leistungsumfang. Individuell unterscheiden sich jedoch Umfang und Höhe der Kostenübernahme. Um vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan.

Behandlung für Erwachsene

Eine kieferorthopädische Behandlung ist auch bei Erwachsenen möglich – und zwar ohne Altersgrenze!

Da auch in späteren Jahren Fehlstellungen festzustellen sind, etwa durch unerwünschte Zahnbewegungen oder unterlassene Behandlungen im Kindesalter, haben kieferorthopädische Eingriffe bei Erwachsenen durchaus ihre Berechtigung. Ferner ist eine Behandlung oft als präprothetische Maßnahme zum Aufrichten der Zähne sinnvoll, zum Beispiel vor dem Einsetzen einer Brücke oder eines Implantats.

Kleinere und mittelschwere Fehlstellungen können mit herausnehmbaren Kunststoffschienen („Invisalign“) korrigiert werden. Bei größeren Zahnbewegungen sind festsitzende Apparaturen notwendig, da mit dieser Technik die Bewegung der Zähne optimal in allen Dimensionen des Raumes kontrolliert werden kann. Die feste Spange kann auch auf der Innenseite der Zähne befestigt werden („Incognito“).

Wir arbeiten gerne eng mit Ihrem Hauszahnarzt zusammen, damit wir Sie sicher zum gewünschten Ziel bringen können!

Und wer trägt die Kosten?

Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für eine reine Zahnstellungskorrektur. In Ausnahmefällen, bei schweren Kieferanomalien, die sich nur durch kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfolgreich korrigieren lassen, ist eine Erstattung der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Grundlage für eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist ein entsprechender Versicherungsvertrag. Dieser kann eine hundertprozentige Erstattung vorsehen oder eine geringere Kostenübernahme, auch ein Ausschluss bestimmter Leistungen oder eine besondere Wartefrist kann vertraglich vereinbart sein. Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung empfiehlt es sich, den Leistungsumfang und damit eine mögliche Kostenübernahme durch die Versicherung zu klären.

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Behandlungskonzept, das Ihren Wünschen entspricht. Lassen Sie sich unverbindlich beraten!

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Ihr Weg zu einem
schönen Lächeln.

Kinder- und
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